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   OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04   

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OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.01.2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 7 ME 249/04 (https://dejure.org/2005,9606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Abfallumschlagstation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG; §§ 30 ff. BauGB; § 38 S. 1 BauGB; § 27 Abs. 1 KrW-/AbfG; § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG
    Anspruch auf Errichtung und Betrieb einer Abfallumschlagstation; Rechtliche Einordnung einer Abfallumschlagstation als privilegiertes Vorhaben; Anforderungen an eine Abfallbeseitigungsanlage; Begriff des "Lagerns"; Zweck einer Abfallumschlagstation; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Abfallumschlagstation, Anwendungsbereich des § 38 S. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 25
  • BauR 2006, 569
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Ein "Milieuschutz" - wie er der Antragstellerin offenbar vorschwebt - ist dem Bauplanungsrecht fremd und kann mit seiner Hilfe nicht gewährleistet werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, NVwZ 1997, 384).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Damit wäre die Zweckbestimmung des Industriegebiets nicht mehr gewahrt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 -, NVwZ 1994, 292).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 31.10.2000 - 11 VR 12.90 -, NVwZ 2001, 90) reichen überörtliche Bezüge eines Vorhabens für die Anwendung des § 38 Satz 1 BauGB aus, so dass Beseitigungsanlagen mit einem übergemeindlichen Einzugsbereich in aller Regel eine überörtliche Bedeutung haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Es handelt sich dabei indes nach dem Wechsel des Zulassungsregimes (Genehmigung statt Planfeststellung) nicht um eine planerische Entscheidung, sondern bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen um eine gebundene Erlaubnis, bei deren Erteilung es insbesondere auf eine Bedarfs- und Alternativenprüfung nicht ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6. 1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Paetow, aaO, § 31 Rn. 8 ff., 41).
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TH 2775/94

    Abfallbeseitigung: Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04
    Anlagen zum bloßen Einsammeln oder Befördern von Abfällen sind demgegenüber keine Abfallbeseitigungsanlagen (vgl. Senat, Beschl. v. 17.7. 1985 - 7 OVG A 29/84 -, OVGE 38, 493; Hess. VGH, Beschl. v. 12.3. 1996 - 14 TH 2775/94 -, NVwZ-RR 1997, 404; Paetow, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl., § 27 Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Als nicht öffentlich zugänglich sind also nur solche Anlagen anzusehen, die als betriebseigene Anlagen ausschließlich der Eigenversorgung dienen, also keinen anderen Erzeugern oder Besitzern von Abfällen offen stehen (7. Senat des Oberverwaltungsgerichts, Beschl. v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25; Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl., § 38 Rn. 24).

    Ein "Milieuschutz" - wie er der Klägerin offenbar vorschwebt - ist dem Bauplanungsrecht fremd und kann mit seiner Hilfe nicht gewährleistet werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, NVwZ 1997, 384; Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, a.a.O.).

  • VG Köln, 03.08.2007 - 13 L 702/07

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen neue Müllentsorgungsanlage in

    vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Beschluss vom 4. Januar 2005 - 7 ME 249/04 - NVwZ-RR 2006, 25f m.w.Nachw.

    vgl. NdsOVG, Beschluss vom 4. Januar 2005, a.a.O. sowie Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 12. März 1996 - 14 TH 2775/94 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1997, 404.

    vgl. NdsOVG, Beschluss vom 4. Januar 2005, a.a.O..

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    § 38 Satz 1, 2. Halbsatz BauGB ermöglicht es aber, u. U. sogar gemeindliche Planungsvorstellungen im Wege der Abwägung zu überwinden, die schon in einem Bebauungsplan ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. in diesem Sinne auch - ohne nähere Begründung - OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 8.1.1996, a. a. O.; Nds.OVG, Beschluss vom 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25; vgl. ferner Kraft, UPR 2001, 294, 299).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2007 - 8 B 1340/07

    Antragsbefugnis des eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung rügenden Dritten;

    BVerwG, Urteil vom 23.8.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364; Nds. OVG, Beschluss vom 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25.
  • VG Magdeburg, 27.10.2020 - 1 A 310/17

    Beförderung und Lagerung tierischer Nebenprodukte

    Ebenfalls liegt keine Lagerung vor, wenn eine Anlage einzig der Beförderung dient, indem dort lediglich ein den Beförderungsvorgang nur kurzzeitig unterbrechendes, bloßes Umladen von Abfällen auf andere Transportmittel stattfindet (Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, § 35 KrWG, Rdnr. 25; HessVGH Kassel, Beschl.?v. 12.03.1996 - 14 TH 2775/94; OVG Niedersachsen, Beschl.?v. 04.01.2005 - 7 ME 249/04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2023 - 3 L 4/21

    Vorlage zur Vorabenscheidung an den EuGH; Lebensmittelrechtliche

    Die nationale Rechtsprechung geht davon aus, dass abfallrechtlich eine "Lagerung" nicht vorliegt, wenn die fragliche Anlage einzig der Beförderung dient, indem dort lediglich ein den Beförderungsvorgang nur kurzzeitig unterbrechendes, bloßes Umladen von Abfällen auf andere Transportmittel stattfindet (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 1996 - 14 TH 2775/94 - juris Rn. 13; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 7 ME 249/04 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 1 A 350/09

    Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung

    Der Senat kann an dieser Stelle offen lassen, ob die Duldungsanordnung ihre Rechtsgrundlage in der allgemeinen Eingriffsbefugnis der Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 2 SächsBO findet (so zum jeweils vergleichbaren Landesrecht: ThürOVG, Beschl. v. 11.3.1997, LKV 1997, 368 m. w. N.; OVG Berlin, Beschl. v. 26.4.2005, BauR 2006, 569) oder als ein Minus zur Nutzungsuntersagung in § 80 Satz 2 SächsBO (so zum bayrischen Landesrecht BayVGH, Beschl. v. 16.4.2007 - 14 CS 07.275).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052

    Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher

    Öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen im Sinn des § 38 Satz 1 BauGB sind solche, bei denen der Kreis der Anlieferer - anders als bei betriebseigenen Anlagen - nicht von vornherein begrenzt ist (Nds. OVG, U.v. 22.1.2009 - KS 288/07 - BImSchG-Rspr § 9 Nr. 16; juris Rn. 37, und B.v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 - NVwZ-RR 2006, 25, m.w.N.; Thür. OVG, B.v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 - ThürVBl 2006, 152; juris Rn. 100).
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